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Neue Regeln für Geldtransfer-Geschäfte mit einer Visa oder Mastercard

Gültig ab 21.03.2022

Ab 21. März 2021 setzen Geldtransfer-Geschäfte mit einer Cornèrcard Zahlungskarte (einschliesslich Aufladungen von Zahlungskarten Dritter bzw. Geldüberweisungen auf Zahlungskarten Dritter) gemäss den Regeln von Visa und Mastercard voraus, dass der Karteninhaber vollständig identifiziert worden ist, ein rechtsgültig unterzeichnetes Formular A zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung zu den Akten genommen und die Identität des Antragstellers auch überprüft worden ist.

Jetzt Kundendaten aktualisieren, um weiterhin Geldtransfers durchzuführen

Wenn Sie auch in Zukunft solche Transaktionen durchführen möchten, bitten wir Sie, das entsprechende Formular herunterzuladen (siehe weiter unten auf dieser Seite):

  • Füllen Sie alle Felder sorgfältig aus.
  • Vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
  • Fügen Sie eine Kopie eines Ausweisdokuments bei (Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Ausländerausweis). Achtung: Es werden nur gültige, unterzeichnete Dokumente mit einer lesbaren Kopie der Vorder- und Rückseite akzeptiert.
  • Schicken Sie das Formular und die Ausweiskopie an: Cornèr Bank AG, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano

 

Formulare für Upgrades

 

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